Gesetze / Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
3. WindSeeV§ 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
Stand: 12.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WindSeeV%203/5#abs-1 (1) Der Träger des Vorhabens hat bei der Dimensionierung und Verlegung der parkinternen Seekabelsysteme den Planungsgrundsatz des Flächenentwicklungsplans zur Sedimenterwärmung zu beachten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WindSeeV%203/5#abs-2 (2) Das Verfahren zur Verlegung der parkinternen Seekabelsysteme ist so zu wählen, dass die Überdeckung, die zur Einhaltung der höchstzulässigen Sedimenterwärmung nach Absatz 1 erforderlich ist, und die Tiefenlage und Überdeckung nach § 23 Absatz 1 sichergestellt und mit möglichst geringen Umweltauswirkungen erreicht werden.